Verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärzte – Übergangsfrist endet

Im August des Vorjahres beschloss der Nationalrat eine Novelle zum Ärzte- und Zahnärztegesetz, das Bundesgesetz zur Stärkung der ambulanten öffentlichen Gesundheitsvorsorge. Freiberuflichen ÄrztInnen und ZahnärztInnen wird darin eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von zwei Millionen Euro vorgeschrieben. Die Übergangsfrist für die Anpassung bestehender Verträge endet am 19. August 2011. Danach ist für die Aufnahme einer freiberuflichen ärztlichen und zahnärztlichen Tätigkeit der Nachweis der entsprechenden Versicherung Voraussetzung. Österreichweit mussten und müssen ca. 20.000 bis 30.000 Ärzteverträge umgestellt werden.

Sollten Sie bis dato noch keine passende Lösung gefunden haben, dann bietet die Wiener Landeszahnärztekammer für ihre Mitglieder in Kooperation mit der Wiener Städtischen Versicherung ein passendes Paket. Damit haben Sie die Möglichkeit lediglich eine ‘Anschlussdeckung’ zu ihrer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung zuzukaufen. Mehr Informationen dazu finden sie bei der Wiener Landeszahnaerztekammer unter http://wr.zahnaerztekammer.at.

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